Aktuelles
Dienstag, 03.11.2009: Gespräch mit Prof. Dr. Steinbach
Prof. Dr. Steinbach aus der Universitätsklinik in Ulm lässt verlauten, dass Susannes Heilungschancen
mit Chemotherapie so gering seien, dass dies ohne Zustimmung der Eltern wohl nicht mehr infrage komme.
Im Gespräch mit Erika und Fritz Rehklau am Abend bestätigt er dies. Die Erfolgschance bei
einer Chemotherapie läge bei etwa 20% bis maximal 30%, er würde eine Chemotherapie trotzdem
durchführen, wenn wir zustimmten. Eine Zustimmung erfolgte nicht, unsere Rechtsanwältin Fr.
Steinacker informierte umgehend das Jugendamt, welches aber noch keine Erlaubnis gab, das Krankenhaus
zu verlassen.
Mittwoch, 04.11.2009: Susanne kommt nach Hause
Heute am Mittag durfte Susanne wieder nach Hause. Für uns noch kaum zu glauben, auch von Seiten Anderer hören wir, dass dies wohl der erste Fall sei, dass ein Kind, welches zwangsweise abgeholt wurde, wieder nach Hause dürfe. Eine weitere Chemotherapie ist nun wohl nicht mehr zu befürchten.
Donnerstag, 05.11.2009: Bericht von Prof. Dr. Steinbach an das Jugendamt
Der Bericht von Hr. Prof. Dr. Steinbach an das Jugendamt wird von unserer Rechtsanwältin weitergeleitet
und erreicht somit auch uns.
Hr. Prof. Dr. Steinbach beschreibt den Zustand von Susanne aus seiner medizinischen Sicht. Leider ist
die Sichtweise von Hr. Prof. Dr. Steinbach sehr eingeschränkt auf die Chemotherapie fixiert, was
eine objektive Betrachtung von seiner Seite ausschließt. Bei Anwendung einer weiteren Chemotherapie
sieht Hr. Prof. Dr. Steinbach eine Heilungschance für Susanne von 20% - 30%, ohne Therapie jedoch
keine Überlebenschance. Leider kennt Hr. Prof. Dr. Steinbach, wie viele seiner Kollegen, nur eine einzige
Therapieform: Chemotherapie. Alle alternativen Therapieformen sind für ihn nicht existent.
Dabei hat die Ernährungstherapie nach Fr. Dr. Budwig eine weitaus höhere Heilungschance (80%
- 90%) als die Chemotherapie (2% - 5%).
Dazu folgende Links:
nexus-magazin
Wissenschaft unzensiert
Menschen gegen Krebs
Dr. Schnitzer
Die Art der Auseinandersetzung mit Alternativen zur Chemotherapie zeigt ein Zitat aus dem Bericht von
Hr. Prof.
Dr. Steinbach:
"Auch in der aktuellen Situation, die beiden Eltern von mir ausführlich dargestellt wurde, vertrauen diese weiter auf eine Heilung von Susanne ohne Chemotherapie. Diese Hoffnungen beruhen auf einem völlig kritiklosen Vertrauen in die Wahnvorstellungen des offensichtlich schwer psychisch gestörten Herrn Dr. Hamer und einer Reihe wirrer Informationen aus Internet und Medien."
Dabei wäre es sehr einfach, die
Neue Medizin von Hr. Dr. Hamer zu verifizieren. Doch dies
lehnt die Uniklinik Tübingen kategorisch ab, obwohl sie schon seit über 20 Jahren gerichtlich dazu verpflichtet
ist.
Prof. Voigt
Leid tut es mir auch um die vielen Kollegen von Hr. Prof. Dr. Steinbach, die der Chemotherapie etwas
kritischer
gegenüberstehen und denen er unterstellt "wirre Informationen" zu verbreiten. Eine kleine Auswahl
solcher Kollegen zeigen die folgenden Links:
Der Spiegel
41/2004
Dr. med Windstosser
Dr. Dr. habil. Abel
Dr. Ralph
Moss
Dr. med. Rath
Mittwoch, 18.11.2009: Anhörung von Susanne vor dem OLG München (Außenstelle Augsburg)
Der Termin vor dem Oberlandesgericht München wurde auf 9:00 Uhr angesetzt. Nach langer Anfahrt sind
wir rechtzeitig
in Augsburg angekommen. Unsere Rechtsanwältin Fr. Steinacker war leider krank und konnte zu diesem Termin
nicht
erscheinen. Aus diesem Grund wurde die allgemeine Anhörung kurzfristig in eine alleinige Anhörung von
Susanne
umgewandelt. Für Susanne wurde die Verfahrensbevollmächtigte Fr. Neusinger bestellt.
In einer ersten Besprechung mit dem Vorsitzenden Richter gab es Probleme, da der Vorsitzende Richter
mit Beisitzern
und Schreibkraft für Susanne keine Person ihres Vertrauens in der Anhörung zulassen wollte. Susanne
verwies darauf,
dass sie eine Person ihres Vertrauens (Mutter, Vater, Bruder) bei der Anhörung dabei haben möchte.
Die Richter zogen sich daraufhin zu einer kurzen Besprechung zurück. Als Ergebnis der Besprechung wurde
uns mitgeteilt,
dass eine Begleitung durch eine vertraute Person für Susanne verweigert wird.
Anschließend wurde Susanne im Beisein von 5 fremden Erwachsenen angehört. Diese Anhörung hat sich über
eine Stunde
hingezogen. Wir als Eltern empfanden diese Vorgehensweise durch den Vorsitzenden Richter und seine Beisitzer
als beschämend.
An dieser Stelle möchten wir nochmals hervorheben, dass all diese Dinge, die zum Wohle unserer Tochter
Susanne sein sollen,
von staatlicher Seite durchgeführt werden.
Wir als ihre Eltern sind anscheindend nicht in der Lage zum Wohle von Susanne zu handeln, weswegen uns
das Sorgerecht
entzogen wurde!
Anzumerken wäre noch, dass die Richter vom OLG München eine gut gelaunte Susanne in sehr gutem gesundheitlichen
Zustand
zu sehen bekamen.
Mittwoch, 25.11.2009: Anhörungstermin vor dem OLG München (Außenstelle Augsburg)
Vorab noch einige Fakten, wie es zu diesem Anhörungstermin kam: (Zitat aus dem Schreiben des Kreisjugendamtes Oberallgäu)
Sehr geehrte Frau Steinacker,
mit Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 22.10.2009 wurde das Kreisjugendamt Oberallgäu zum
Ergänzungspfleger
für Susanne Rehklau bestellt. Unter Bezugnahme auf den Beschluss fordern wir Sie auf, uns unverzüglich
den Aufenthaltsort
von Susanne mitzuteilen. Im übrigen weisen wir darauf hin, dass Herr und Frau Rehklau die durch das
Gericht entzogenen
Teile der elterlichen Sorge nicht mehr wahrnehmen dürfen.
Diesen Umgangston des Kreisjugendamtes Oberallgäu haben wir nicht erwartet. Das hört sich so an, als
ob wir Susanne
versteckt gehalten hätten, was natürlich nicht der Fall war.
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempten haben wir Beschwerde beim OLG München eingereicht. Die
Fakten haben
sich seit dem 22.10.2009 grundlegend verändert. Susanne muss nun, wegen ihrem angeblich schlechten Zustand,
keine
Chemotherapie, die aus Sicht des Kreisjugendamtes Oberallgäu durchgeführt werden sollte, mehr befürchten.
Das Kreisjugendamt Oberallgäu schreibt dazu am 04.11.2009 an das OLG München (Zitat):
Aus Sicht des Kreisjugendamtes Oberallgäu ist ein Eingriff in die elterliche Sorge von Herrn und Frau
Rehklau im Umfang des
bestehenden Beschlusses zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. Wir bitten daher uns als Ergänzungspfleger
zu entlassen.
Stützend auf die Stellungnahme von Hr. Prof. Dr. Daniel Steinbach und der damit verbundenen Empfehlung,
bitten wir jedoch das
Gericht eine gerichtliche Maßnahme wegen Gefährdung des Kindeswohls (§1666 BGB) zu treffen.
Wir schlagen vor den Eltern Herrn und Frau Rehklau gerichtlich aufzuerlegen, Susanne einmal wöchentlich
bei einem namentlich
festgelegten Kinderarzt vorzustellen. Verbunden mit der Schweigepflichtentbindung des Arztes gegenüber
dem Kreisjugendamt Oberallgäu,
damit ausgetauscht werden kann, ob Susanne wöchentlich vorgestellt wird, wie ihr aktueller Gesundheitszustand
ist und ob Susanne
die notwendige adäquate palliativmedizinische Versorgung zum gegebenen Zeitpunkt erhält.
Inzwischen liegen auch Gutachten von zwei weiteren Ärzten zum Zustand von Susanne vor.
Hr. Dr. Hamer schreibt aufgrund der Diagnose von Hr. Prof. Dr. Steinbach (Zitat):
Ich bin jetzt 50 Jahre Arzt. Eine so zynische, ja geradezu menschenverachtende "Palliativ-Prognose"
eines nahezu gesunden 12jährigen Mädchens habe ich noch nie gelesen. Dabei
muß man sich vorstellen, daß dieser Oberarzt inzwischen durch die neue
Diagnosefassung (Keimzelltumor) seine und seiner Kollegen vielfachen Diagnose-Irrtum oder -Schwindel
nunmehr offen zugegeben hat, aber anstatt meine Diagnose zähneknirschend zu bestätigen,
hat er jetzt den nächsten diagnostischen Unsinn geschrieben, denn ein Keimzell(=Gameten)-Tumor
der haploiden Eier eines Ovars gibt es nicht! Es gibt nur ein Eierstocks-Karzinom des Ovars, d.h. einen
Tumor der vom Stammhirn-gesteuerten Oogonien (= diploid), die aber während des gesamten
Lebens keine haploiden Eier (durch Teilung) mehr produzieren. Das Terato-Karzinom kann deshalb auch
Tuberkulose haben.
Aber die Lügen gehen trotzdem munter weiter: von Progress kann ja keine Rede sein bei einer
tuberkulösen zentral nekrotisierenden Verkäsung eines Terato-Karzinoms
Keimzell(= Garmeten)-Tumoren gibt es nicht
Außerdem werden die Überbleibsel der ausgelaufenen Nierenzystenflüssigkeit,
flugs zu Metastasen erklärt. Dabei müßte er ja wissen, daß seine Überbleibsel,
wenn sie denn zu Nephroblastomgewebe würden,
1. klein und unbedeutend sein würden,
2. keinerlei Beeinträchtigung der Lebensqualität machen,
3. keine Beeinträchtigung der Lebenserwartung machen,
4. spätestens ab April 2010 auf keinen Fall mehr weiterwachsen könnten,
(9-Monatsfrist entsprechend Schwangerschaft, evtl. durch die Chemo um 1 Monat, statt März, auf April
prolongiert).
(das gesamte Gutachten ist unten als Link verfügbar)
Hr. Dr. Tesic schreibt (Zitat):
Ergänzend zum Gutachten von Dr. Hamer meine ich, dass kein Handlungsbedarf im Sinne einer schulmedizinisch
onkologischen Therapie
besteht, sehr wohl aber weiterhin schulmedizinische Kontrollen erforderlich sind, sowie Therapiebedarf
nach den Kriterien der
Germanischen Neuen Medizin bestehen insofern, als dass das Kind sofort in eine für sie (subjektiv) sichere
Umgebung verschafft werden
sollte und zwar aus folgenden medizinischen Gründen:
Das Kind lagert Wasser ein, was nach der Germanischen Neuen Medizin auf einen Existenz-Konflikt (Nierensammelrohre)
schließen lässt,
wahrscheinlich aufgrund einer Traumatisierung der bisher erfolgten schulmedizinischen sowie juristischen
Vorgehensweise. Diese
Situation ist für das Wohl des Kindes schnell zu lösen.
Bei der Anhörung hat sich nun ein etwas anderes Bild ergeben.
Der Arzt für die regelmäßigen Untersuchungen von Susanne wird vom Kreisjugendamt Oberallgäu bestimmt.
Dieser Arzt ist Susanne
nicht bekannt und wurde wegen seiner palliativmedizinischen Zusatzausbildung vom Kreisjugendamt Oberallgäu
ausgewählt.
Zur Zeit ist Susanne aber nicht in einem Zustand, der einen Arzt mit palliativmedizinischer Zusatzausbildung
benötigen würde.
Warum soll Susanne dieser Arzt aufgezwungen werden?
Hat Susanne nicht das Recht auf einen Arzt ihrer Wahl und ihres Vertrauens?
Nachdem nun Hr. Prof. Dr. Steinbach eine schwerwiegende Diagnose (Zitat: "Susanne wird ohne Therapie
an ihrer Erkrankung versterben.")
gestellt hat und Susanne sich bester Gesundheit erfreut, stellt sich die Frage, ob durch eine Zusammenarbeit
von Hr. Prof. Dr. Steinbach,
dem Jugendamt und "zuverlässigen" Ärzten versucht wird, die Diagnose von Hr. Prof. Dr. Steinbach wahr
werden zu lassen?
Fazit:
Während der Anhörung wurde uns vorgeschlagen, unsere Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts
Kempten zurückzuziehen.
Im Gegenzug wurde uns in Aussicht gestellt, dass Susanne bei ihrem Hausarzt untersucht werden könnte,
wenn dieser einer Prüfung
durch das Kreisjugendamt Oberallgäu genügt. Diese Auflage ist derart unpräzise, dass die Vetreter des
Kreisjugendamtes jederzeit
einen Arzt ihrer Wahl mit der Untersuchung von Susanne beauftragen hätten können.
Unter diesen Umständen haben wir es vorgezogen, das Gericht über unsere Beschwerde entscheiden zu lassen.
Unserer Meinung nach kann das Gericht nach der aktuellen Faktenlage die Beschwerde nicht zurückweisen.
Es muss uns deshalb
das Sorgerecht wieder zusprechen.
Links zur Anhörung:
Persönlicher Brief von Dr. Hamer an die Richter vom
OLG München
Abschlussgutachten von Hr. Dr. Hamer
Donnerstag, 24.12.2009 (Heiligabend): Susanne ist heimgegangen
Nachwort der betroffenen Mutter
Was ist das für ein Kind, das den Geburtstermin vier Wochen überzieht, um am Ostersonntag zur Welt zu
kommen, um dann, 12 Jahre später, am Heiligabend beim Vorlesen der Weihnachtsgeschichte zu sterben?
War das ein Mensch oder gar ein Engel?
Ich hatte das große Glück, diese Seele hier auf Erden begleiten und ihr ganz nah sein zu dürfen.
Wie dankbar bin ich für alles, was ich mit ihr erleben durfte, vor allem das letzte halbe Jahr.
Sie wusste was sie wollte und war mir in dieser Beziehung weit voraus.
Oft war es mir nicht möglich, die Ernsthaftigkeit und Klarheit dieses Kindes zu erfassen.
Sie ist ihren Weg gegangen und wir hatten versucht, ihr diesen Weg auch zu ermöglichen, was nicht immer
einfach war, weil sie sich dazu berufen fand, gegen den Strom zu schwimmen.
So bleibt mir nur noch zu wünschen, dass das, was dieses Kind bewirken wollte mit ihrem Erdenweg auch
Früchte tragen wird.
Ich für meinen Teil habe viel von ihr gelernt, das mir keiner mehr nehmen kann und dafür danke ich dir,
meine liebe Susanne und achte deine Entscheidung, uns schon so früh zu verlassen.
Nachbemerkung von Hr. Dr. Hamer
Montag, 25. Januar 2010: Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen Fritz Rehklau, Erika Rehklau, Sascha Tesic, Ryke Geerd Hamer wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht u.a.
Über die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen uns wurden wir erstmals bei den Hausdurchsuchungen
am 18.02.2010 informiert. Bei diesen Hausdurchsuchungen wurden Computer, Laptops, Datenträger und diverses
Schriftmaterial beschlagnahmt.
In der Begründung zur Aufnahme des Ermittlungsverfahrens übernimmt die Staatsanwaltschaft Kempten ungeprüft
die Angaben der Uniklinik Tübingen, wonach die Chemotherapie eine Heilungschance von 70% - 80% haben soll.
Dem Richter Herr Klokočka ist nicht in den Sinn gekommen diese Zahlen, auf denen das Ermittlungsverfahren
beruht, zu prüfen. Dabei hätten er und der zuständige Staatsanwalt sich nur einige Links auf dieser Internetseite
anschauen müssen, um zu erkennen, dass die Pharmaindustrie und ihre Vasallen diese Zahlen überall streuen,
um ihr Geschäft mit dem Tod machen zu können.
Hr. Dr. Dr. habil. Abel hat zu diesem Thema eine
Studie erstellt, die zu einem ganz anderen Ergebnis
kommt, als es die Zahlen der Pharmaindustrie vermuten lassen. Eine weitere
Studie mit über 100.000 Krebspatienten
aus Australien und den USA kommt zum gleichen Ergebnis: Die Erfolgschancen einer Chemotherapie liegen
bei 2% - 3%.
Hier stellt sich dem kritischen Bundesbürger die Frage, warum die Ermittlungen so einseitig geführt
werden!
Nutznießer dieser Art von Ermittlungen ist eindeutig die Pharmaindustrie, die weiterhin ungehindert
ihre Geschäfte machen kann. Wer sich gegen die Pharmaindustrie stellt, wird gnadenlos verfolgt. Das haben
schon viele Wissenschaftler und Ärzte (z. B. Fr. Dr. Budwig, Hr. Dr. habil. Probst, Hr. Dr. Rath, Hr.
Dr. Schnitzer, Hr. Dr. Hamer, Hr. Dr. Weber, ...) und auch weitere Bundesbürger erlebt und es werden alle
Bundesbürger mit Rückgrat weiterhin erleben, wenn die Wahrheit auf diese Art unter Verschluss gehalten
werden kann.
Siehe dazu auch:
Die Weber Affäre!
Für jeden Bürger mit gesundem Menschenverstand ist es wohl schwer nachvollziehbar, dass man durch
die Vergiftung eines kranken Menschen diesen heilen kann.
Aus einer Patienteninformation der Uniklinik Tübingen möchte ich nur einen kleinen Auszug an Nebenwirkungen
aufzeigen, die das Medikament Cisplatin hervorrufen kann, das Susanne in ihrer ersten Chemotherapie erhielt:
- Hörschädigung (bis zum Hörverlust), Nierenfunktionsstörungen, Nervenschädigung
- Risiko einer Blutarmut (Anämie)
- Risiko einer Blutungsneigung oder Infektion
- eher selten: Allergischer Schock mit potentieller Todesfolge
- Unfruchtbarkeit bei Männern und Frauen
- Herzmuskelkrämpfe, Herzrhythmusstörungen bis zum plötzlichen Herztod
Weiterhin soll die Chemotherapie selbst Krebs auslösen können. Hier eine
Sammlung von Zitaten
zu diesem Thema.
Im Artikel
Provokant kann schon ein Wandel im Denken erkannt werden. Dieser führt weg von der Chemotherapie
zu einem ganzheitlichen Ansatz in der Heilung von Krankheiten.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnt den Ansatz aus dem obigen Link nicht ab.
Darüber sollte sich auch die Staatsanwaltschaft in Kempten informieren, bevor sie Therapieformen vertritt,
die bei informierten Personenkreisen auf breiter Front ihre Glaubwürdigkeit und Akzeptanz verloren haben.
In der Kenntnis all dieser Fakten stellt sich uns die Frage, warum die Staatsanwaltschaft so einseitig ermittelt - ist es Naivität oder spielen hier Abhängigkeiten eine Rolle?
Donnerstag, 4. Februar 2010: Herr Dr. Hamer erstattet Strafanzeige.
Ein Abdruck der Strafanzeige ist im Internet auf der Pilhar-Seite zufinden.
Montag, 15. Februar 2010: Erika Rehklau, die Mutter von Susanne, schließt sich der Strafanzeige von Herrn Dr. Hamer an.
Ein Abdruck der Strafanzeige ist im Internet auf der Pilhar-Seite zufinden.
Donnerstag, 18. Februar 2010: Die Staatsanwaltschaft lässt eine Hausdurchsuchung bei den Eltern von Susanne durchführen.
Die Hausdurchsuchung kommt für die Beteiligten völlig überraschend, da die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
gegen die Eltern von Susanne nicht bekannt gegeben wurde. Wie wir miterleben mussten ist das ein schwerer
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Es stellt sich uns die Frage, ob hier die Verhältnismäßigkeit
der Mittel gewahrt wurde.
An dieser Stelle möchte ich eindringlich darauf hinweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006 mehr als 211.000 Menschen trotz Behandlung (wegen Behandlung?) an Krebs gestorben sind. Das sind jeden Tag ca. 550 Menschen. ( Quelle )
Geht man mal von einer Heilungschance von 75% aus (Quelle Pharmaindustrie - siehe oben), dann werden jährlich 633.000 Menschen vom Krebs geheilt. Durchschnittlich ist die Behandlungdauer eines Krebspatienten länger als 2 Jahre. Insgesamt gibt das über 1.055.000 Patienten. Laut einem Bericht des SWR Fernsehens kostet eine Chemotherapie im Jahr ca. 70.000 Euro.
Das würde knapp 73 Milliarden Euro für die Pharmaindustrie ergeben - zu Lasten der Krankenkassen.
Und das alles für eine sehr fragwürdige Therapieform (SWR Beitrag).
Von wem und warum wird dieses System mit aller Macht am Leben gehalten?